BEITRAGSORDNUNG
§1 Grundsatz
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Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
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Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
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Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge
Klasse Mitgliedsform Beitragshöhe
01 Erwachsene aktive Mitglieder (ab vollendeten 18. Lebensjahr 30,-€
02 Erwachsene inaktive Mitglieder 150,-€
03 Kinder (bis zum vollendeten 13.Jahre) in Verbindung eines Erwachsen Mitgliedes frei
04 Jugendliche (vom 14. Jahr bis zum vollendeten 17. Jahr) in Verbindung eines Erw. Mitgliedes 20,-€
05 Ehepaare, eingetragen Lebensgemeinschaften o. Kinder 80,-€
06 Familienmitgliedschaft (2 Erwachsene & bis 2 Kindern) 100,-€
07 Familienmitgliedschaft (2 Erwachsene ab 2 Kinder) 110,-€
08 Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (ab 18 Jahre bis 25 Jahre) 25,-€
09 Rentner / Pensionäre 30,-€
10 Fördernde Mitglieder wird vereinbart
11 Mitglieder mit einem Behinderungsgrad ab 50% 30,-€
§4 Gebühren
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Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von [€ 10,-] die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird.
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Ermäßigten Beitragsformen der Beitragsklasse 06 - 11 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
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Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 06 –11.
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Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
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Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.02. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich € 3,- zu zahlen.
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Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5,- pro Mahnung erhoben.
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Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
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Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
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Aktive Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und bis zum vollendeten 60. Lebensjahr müssen jährlich [15] Stunden Arbeit zum Erhalt und / oder zur Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen erbringen bzw. gemeinnützige Arbeit verrichten. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein nicht geleistete Stunde [10,- ]. Der eventuell fällig werdende Betrag wird per Lastschrifteinzug im Monat abgebucht, der auf den Monat folgt, in dem das Mitglied über die Abrechnung der Stunden informiert wurde.
§5 Vereinskonto
Bank Deutsche Skatbank, Zwdl.der VR-Bank Altenburger Land eG
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Beiträge und Gebühren werden per SEPA Lastschrift eingezogen.
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Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§6 Vereinsaustritt
Der Vereinsaustritt ist nur schriftlich beim Vorstand bis zum 31.10. des Jahres einzureichen und zum Jahresende möglich.
§7 Änderungen
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Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.