
BEITRAGSORDNUNG
§ 1 Zweck und Geltung
Um die satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen zu können, ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragsverpflichtungen, wie in dieser Beitragsordnung bestimmt, nachkommen.
Die Beitragsordnung wird auf den in der Satzung (§ 6) vorgegebenen Wegen veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung tritt die Beitragsordnung in Kraft. Änderungen erfolgen nach dem gleichen Verfahren.
Ab Veröffentlichung der Satzung wird diese jedem neuen Mitglied mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung und für jedes Mitglied verbindlich.
§ 2 Beitragshöhe und Fälligkeit
Die Höhe des Jahresbeitrags sowie die Beitragsgruppen sind in Anlage 1 zur Beitragsordnung festgelegt. Bei Eintritt in den Verein gilt ein anteiliger Jahresbeitrag von einem Zwölftel für jeden angefangenen Monat.
Die Beitragssätze gelten zunächst bis zum 31.12. eines Jahres und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern die Mitgliederversammlung keine Änderungen beschließt. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen Anpassungen vornehmen.
Der Beitrag wird zu Beginn der Saison bzw. bei Eintritt fällig und per Bankeinzug eingezogen. Jedes Mitglied verpflichtet sich, dem Verein eine entsprechende Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. Barzahlungen können im Ausnahmefall durch den Vorstand genehmigt werden.
§ 3 Zahlungsschwierigkeiten
Ist ein Mitglied nicht in der Lage, den Beitrag zu zahlen, kann es einen schriftlichen Antrag auf Änderung der Zahlungsmodalitäten stellen. Der Vorstand entscheidet über den Antrag und kann Nachweise verlangen. Der geschäftsführende Vorstand ist befugt, die Beitragszahlung zu stunden, zu reduzieren oder einmalig auszusetzen.
§ 4 Änderungen und Pflichten der Mitglieder
Änderungen der Anschrift oder Kontodaten sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen. Entstehen dem Verein durch fehlende Informationen Kosten, trägt diese das Mitglied.
§ 5 Austritt aus dem Verein
Der Austritt erfolgt gemäß § 4 der Satzung und ist nur zum Ende eines Jahres möglich. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher schriftlich erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Quartal. Überzahlte Beiträge werden nach der Kündigung erstattet.
§ 6 Bankverbindung und Einzugsermächtigung
Jedes Mitglied verpflichtet sich, dem Verein zur Ermöglichung des Bankeinzuges eine entsprechende Ermächtigung zu erteilen. Die Bankverbindung lautet: [Name der Bank, BIC und IBAN des Kontos].
Jede Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
§ 7 Zusatzgebühren und Aufnahmegebühr
Der Mitgliedsbeitrag umfasst keine Kursgebühren oder vergleichbare Gebühren. Diese werden separat vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bekanntgegeben. Der Verein erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr von 10€, die nach Aufnahme fällig wird.
§ 8 Ermäßigte Beiträge
Ermäßigungen (z. B. für Kinder, Jugendliche, Senioren) müssen beantragt und durch Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung.
§ 9 Arbeitsstunden
Aktive Mitglieder zwischen 16 und 60 Jahren sind verpflichtet, jährlich 12 Stunden zu leisten. Für nicht geleistete Stunde ist ein Betrag von 10€ zu zahlen. Nicht geleistete Stunden werden im Folgemonat nach Abrechnung der Stunden per Lastschrift eingezogen. Arbeitsstunden werden auf die Monate verteilt und halbjährlich abgerechnet.
Anlage 1 zur Beitragsordnung des ELSTERAUE BULLEN e.V.
Beitragsformen und Beitragssätze
Klasse - Mitgliedsform - Jahresbeitrag - Monatlich
01 - Erwachsene aktive Mitglieder (ab vollendetem 18. Lebensjahr) - 30,00 - € 2,50 €
02 - Erwachsene inaktive Mitglieder - 150,00 € - 12,50 €
03 - Kinder (bis zum vollendeten 13. Lebensjahr) in Verbindung mit einem erwachsenen Mitglied - Beitragsfrei - Beitragsfrei
04 - Jugendliche (vom 14. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) in Verbindung mit einem erwachsenen Mitglied - 20,00 € - 1,67 €
05 - Ehepaare, eingetragene Lebensgemeinschaften ohne Kinder - 80,00 € - 6,67 €
06 - Familienmitgliedschaft (2 Erwachsene & bis zu 2 Kinder) - 100,00 € - 8,33 €
07 - Familienmitgliedschaft (2 Erwachsene & ab 2 Kinder) - 110,00 € - 9,17 €
Familiennachlass (ab 4 Personen) Bis zu 20 % Nachlass auf Gesamtbeitrag – nach Entscheidung des geschäftsführenden Vorstands.
08 - Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 25 Jahre) - 25,00 € - 2,08 €
09 - Rentner / Pensionäre - 30,00 € - 2,50 €
10 - Fördernde Mitglieder - Wird individuell vereinbart
11 - Mitglieder mit einem Behinderungsgrad ab 50% - 30,00 € - 2,50 €
Zahlungsmodalitäten
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Rechnungsstellung: Mitglieder erhalten eine Rechnung über den fälligen Beitrag. Die Rechnung wird elektronisch zugestellt.
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Zahlungsfrist: Beiträge müssen binnen einer Woche nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Vereinskonto überwiesen werden. Sollten die Beiträge nicht zeitgerecht bezahlt werden, ist der Verein berechtigt, folgende Bearbeitungs- beziehungsweise Mahngebühren zusätzlich zum zu zahlenden Beitrag zu verlangen. Bearbeitungs- und Mahngebühren werden automatisch mit den Beitragszahlungen, für die sie erhoben wurden, fällig.
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SEPA-Lastschriftmandat: Sofern ein Lastschriftmandat vorliegt, ist das Mitglied verpflichtet, eine ausreichende Kontodeckung sicherzustellen.
Bearbeitungs- und Mahngebühren
Aktion - Bearbeitungsgebühren - Mahngebühren
Zahlungserinnerung - 0,00 € - 0,00 €
1. Mahnung - 5,00 € - 5,00 €
2. Mahnung - 5,00 € - 5,00 €
Nach Ablauf der Frist, die in der 2. Mahnung genannt ist, wird der Verein eine Zwangsvollstreckung einleiten.
Hinweise bei SEPA-Lastschriftmandat
Sollte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt sein und das Konto keine ausreichende Deckung aufweisen, wird der Beitragseinzug eingestellt. Das oben beschriebene Verfahren (inkl. Gebühren) wird analog angewendet.
Diese Anlage ist Bestandteil der Beitragsordnung des ELSTERAUE BULLEN e.V., die am 26.06.2017 in Elstertrebnitz beschlossen wurde.
Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
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Eingearbeitete Änderungen vom 22.06.2020.
§ 9 Anpassung Stunden = auf jährlich [20] Stunden -festlegen der Ausgleichszahlung = pro nicht geleistete Stunde [20,-€].
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Eingearbeitete Änderungen vom 01.12.2023.
§ 9 Anpassung Stunden = auf jährlich [12] Stunden -festlegen der Ausgleichszahlung = pro nicht geleistete Stunde [10,-€].
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Eingearbeitete Änderungen vom 17.11.2024.
§ 9 Arbeitsstunden werden auf die Monate verteilt und halbjährlich abgerechnet.