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Das Vereinsheim wurde errichtet, um den Mitgliedern des Vereins eine Heimstatt zu bieten und gemeinsam die Spiele unseres Vereins RB Leipzig zu verfolgen. Die Entstehung des Hauses der Vereine war das Ergebnis vieler Anstrengungen in Form von Zeit, Leidenschaft und beträchtlichen finanziellen Investitionen. Es liegt in der Verantwortung aller Mitglieder und Nutzer, diese Einrichtung so zu behandeln, dass sie langfristig von Nutzen ist. Zu diesem Zweck und um einen harmonischen und geordneten Betrieb des Vereinsheims sowie die Aufrechterhaltung einer angenehmen Atmosphäre sicherzustellen, hat der Vorstand des Elsteraue-Bullen e.V. folgende Regeln aufgestellt.
 

Diese Regeln sind für alle Mitglieder und Gäste verbindlich und müssen zwingend eingehalten werden.

§ 1 Allgemeines

Das Vereinsheim dient der Unterstützung der Aktivitäten des Vereins. Es soll die Kommunikation und den Informationsfluss unter den Mitgliedern fördern.

Das Betreten des Vereinsheim ist grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gestattet. Gäste sind herzlich willkommen. Es wird aber erwartet, dass diese die in dieser Hausordnung aufgestellten Regelungen beachten und sich in die Gemeinschaft der Vereinsmitglieder einordnen.

 

Die Öffnungszeiten des Vereinsheimes legt der Vorstand fest. Sie sind der Internetseite der Elsteraue-Bullen zu entnehmen. Für die Öffnung des Vereinsheimes wird vom Vorstand ein Hauptverantwortlicher benannt. Dieser ist bevollmächtigt je Tag einen Verantwortlichen zu ernennen und weitere Mitglieder für den Einsatz zu akquirieren. Falls ein Mitglied zum Zeitpunkt seines Dienstes verhindert sein sollte, hat er seinen Dienst mit einem anderen Mitglied zu tauschen oder für Ersatz zu sorgen. Die jeweils für den Öffnungstag ernannten Personen sind an der Pinwand im Eingangsbereich ersichtlich.

Das Parken von Fahrzeugen hat grundsätzlich am dafür vorgesehenen Parkplatz neben dem Tanz-Trainingszentrum des PKK e.V. oder vor der Reithalle zu erfolgen. Das Parken vor dem Vereinsheim ist untersagt. Zum Be- und Entladen kann der Vorplatz befahren werden. Die Absperrung ist nach dem Verlassen wieder zu schließen.

§ 2 Sauberkeit

Das Vereinseigentum muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Vereinsheim und zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.

Der Vereinsraum sowie die Zugänge sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter zu trennen. Gläser und Geschirr sind nach der Benutzung durch den Benutzer unverzüglich zu reinigen und aufzuräumen.

Die Räume sind sauber zu verlassen. Geräte, Werkzeuge usw. sind nach Gebrauch, gegebenenfalls gereinigt und an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen. Tische werden an den Ursprungsplatz zurückgebracht und die Stühle hochgestellt.

§ 3 Verhalten in den Räumen

Für die Beschädigung von Vereinseigentum ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt seinen Mitgliedern und den Gästen gegenüber keiner Haftung.

Der Verein stellt zum Selbstkostenpreis Getränke und Süßigkeiten / Knabbereien zur Verfügung. Der Verkaufspreis wird vom Vorstand festgelegt. Getränke und verzehrte Speisen sind unverzüglich, spätestens beim Verlassen des Hauses zu bezahlen.

Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Im Haus der Vereine ist das Rauchen untersagt. Das Rauchen kann vor dem Haus erfolgen. Die aufgestellten Aschebecher sind zu nutzen und in regelmäßigen Abständen, vorm Überlaufen, unter Beachtung der vollständigen Erlöschung im Hausmüll zu entsorgen.

 

Heruntergefallen Zigarettenreste sind aufzusammeln.

§ 4 Nutzung der vereinseigenen Technik

Die Nutzung des Vereinsraums und vereinseigenen Technik/Spielgeräte ist während der Öffnungszeiten für jedes Vereinsmitglied kostenlos. Die Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Bei vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Schäden hat der Verursacher die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zu tragen.

§ 5 Verlassen des Vereinsheims

Das zuletzt das Vereinsheim verlassende Mitglied hat sich davon zu überzeugen, dass vor allem - das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet, alle Fenster verriegelt sowie sämtliche Türen verschlossen und dass - die sich etwa in Betrieb befindliche Lüftungsanlage abgestellt ist. Die Heizkörper im Vereinsraum und der Küche sind auf Stufe 2 zu stellen. Im Eingangsbereich ist immer (besonders nach 22:00 Uhr) für Ruhe zu sorgen. Beim An- und Wegfahren wird um Rücksichtnahme auf die Nachbarn gebeten (Türen leise schließen; keine Kavalierstarts, Tempo 30 Zone!).

§ 6 Vermietung

Das Vereinsheim kann an Mitglieder, Vereine und Privatpersonen vermietet werden, wenn dies mit den Grundsätzen der Elsteraue-Bullen in Einklang steht. In diesen Fällen wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder der namentlich Ernannte Hauptverantwortlich sind hierfür zeichnungsberechtigt.

Bei mehreren gleichrangigen Bewerben für einen Termin genießt Vorrang das Vereinsmitglied, so denn es rechtzeitig angezeigt und eine Zusage an einen anderen Interessenten noch nicht gegeben wurde.

Zur Deckung der Kosten zahlt der Mieter eine Nutzungsgebühr und Kaution gemäß den Festlegungen des Vorstandes. Eine Anmietung durch ein Vereinsmitglied für andere Personen ist nicht möglich. Dies gilt auch für Personen der eigenen Familie, die keine Mitglieder der Elsteraue-Bullen sind, bei denen also keine Mitgliedschaft durch eine eigene Beitrittserklärung begründet wurde.

Evtl. Raumdekorationen sind mit dem Verantwortlichen abzustimmen. Für Beschädigungen durch das Anbringen und Entfernen von Dekoration haftet der Nutzer. Das Bekleben (auch Klebeband) der Wände ist verboten!

Der Benutzer/Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der Polizeistunden in allen Veranstaltungsräumen, der Lärmschutzverordnung (u. a. §§ 1, 2 und 5) und für die Beachtung aller Bestimmungen, die zum Schutze der Jugend (JSCHG u. a. §§ 4, 5, 6 u. 9) erlassen worden sind. Nach § 2 der Lärmschutzverordnung ist es von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten, Anlagen aller Art so zu betreiben, dass dadurch die Nachtruhe anderer gestört wird.      Nach § 5 dieser Verordnung ist die Benutzung von Tonwiedergabegeräten oder Musikinstrumenten von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden.

Der Benutzer ist zum Schadenersatz verpflichtet, falls er gegen Bestimmungen dieser Hausordnung verstößt. Er haftet auch für Schäden, die seine Gäste verursacht haben. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung kann die Weiterbenutzung der Räume s o f o r t untersagt werden, ohne dass von dem Benutzer/Mieter Regressansprüche geltend gemacht werden können.

§ 7 Schlüssel

Der Vorstand legt fest, wer Inhaber eines Schlüssels für das Vereinsheim ist. Die Schlüsselinhaber werden auf den Webseiten des Vereines unter Angabe der Erreichbarkeit (Telefon / eMail) genannt.

§ 8 Hausrecht

Der Hauptverantwortliche bzw. der für den Tag Benannte übt das Hausrecht aus.
Das Hausrecht der Elsteraue-Bullen bleibt davon unberührt. Anordnungen, die sich auf die Einhaltung dieser Hausordnung beziehen, ist Folge zu leisten. So kann Personen, die dagegen verstoßen oder die Ruhe und Ordnung stören, der weitere Aufenthalt im Haus der Vereine und auf dem Gelände untersagt werden.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen sowie satzungsmäßen Zielsetzung am nächsten kommen, die der Verein mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Hausordnung als lückenhaft erweist.

§ 10 In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten

Diese Hausordnung tritt am 01.12.2020 in Kraft und wird turnusmäßig auf Aktualität geprüft (siehe Version in Fußnote). Gleichzeitig tritt eine evtl. ältere Hausordnung für das Haus der Vereine außer Kraft.

Für den Vorstand des Elsteraue-Bullen e.V.

Vorsitzender - Jens Wittenbecher

Version 1.0

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