14.03.2024 - Ergänzung für Mietverträge für die Untervermietung städtischer Räumlichkeiten
Mietverträge § Vertragszweck (1)
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rassistisches, antisemitisches und extremistisches, Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besuchern der Veranstaltung.
§ Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Miet-/Überlassungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter die Mieträume für rassistische, antisemitische und extremistische Zwecke nutzt. Gleiches gilt, wenn eine solche unbefugte Nutzung zu befürchten ist.
§ Charakter der Veranstaltung
1.) Der Mieter erklärt durch Ankreuzen, dass die Veranstaltung folgenden Charakter hat:
2.) Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine extremistischen, rassistischen, antisemitischen oder sonstigen antidemokratischen Inhalte haben wird. D.h., dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen.